Beispielfall einer Mediation

 

Als der Alleininhaber einer Firma, Herr B., stirbt, hinterlässt er Frau und zwei Söhne, die je zu einem Drittel das Unternehmen erben, allerdings mit der Auflage, dass nur der älteste Sohn (BWL-Studium) als Geschäftsführer mit weitergehenden Kompetenzen eingesetzt werden soll und der langjährige, sehr erfahrene Mitarbeiter (Herr E.) Geschäftsführer bleiben soll; er darf nur aus wichtigem Grund entlassen werden.

Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Geschäftsführern gestaltete sich als äußerst schwierig, da der junge Herr B. den Bewegungs- und Entscheidungsspielraum des erfahrenen Herrn E. immer mehr einschränkte. Dies führte zu Frustrationen und Unsicherheiten innerhalb der Firma (ca. 1000 Mitarbeiter), zum Teil mit erheblichen Auswirkungen auf die Umsätze (Rücknahme/Stornierung von Aufträgen, Nichteinhaltung von Fristen mit Konventionalstrafen, starke Fluktuation der Mitarbeiter etc.).

Herr E. bekam dann vom Firmeninhaber Herrn B jun. die Kündigung, als dieser -wieder einmal -seine Vertretungsbefugnis überschritt. Herr E. suchte einen Anwalt auf.

Die Erbengemeinschaft drängte den Juniorchef auf eine Rücknahme der Kündigung, da die Firma nicht auf Herrn E. verzichten konnte und dies auch nicht der Nachfolgeauflage vom Seniorchef entsprach.

Die Seniorchefin, Frau B., nahm Kontakt zu einer Mediatorin auf.

 

Nach anfänglichen Schwierigkeiten -die beiden Geschäftsführer wollten zuerst nicht miteinander reden- wurde folgendes erarbeitet:

 

Interessen der Geschäftsführer:

Herr B.:

  • braucht eigentlich die Erfahrung von Herrn E.; dieser hat bei den Stammkunden ein hohes Ansehen kraft seiner Kompetenz
  • möchte aber den Mitarbeitern und Kunden gegenüber kompetent und führungsstark wirken (nicht "Gesicht verlieren")
  • ist stolz auf sein betriebswirtschaftliches Universitätswissen, möchte dies einbringen
  • möchte seine Florierungs- und Expansionsideen verwirklichen, ist sehr kreativ, hat viele neue Ideen

Herr E. :

  • fühlt sich dem verstorbenen. Seniorchef und dem Unternehmen stark (allein) verantwortlich, da dieser von seinem Sohn keine "großen Stücke" hielt
  • will alles so belassen, wie es ist
  • will den "hitzköpfigen" Juniorchef bremsen, furchtet um den Ruf des Unternehmens

Mit Hilfe der Mediation wurde Folgendes erarbeitet:

Die Geschäftsbereiche wurden -den individuellen Interessenslagen entsprechend- neu aufgeteilt.

Herr B. konzentrierte sich auf den Aufbau einer Zweigstelle in den neuen Bundesländern (Planung lag schon vor), Herr E. trägt die Verantwortung für den alten Kundenstamm, der allerdings reduziert wird. Es wurde noch ein Unternehmensberater hinzugezogen, um die Effektivität und Reduzierung des Stammunternehmens zu klären.

1 Mal pro Monat wird eine gemeinsame Besprechung durchgeführt, um die weiteren Vorgehensweisen abzustimmen, alle 3 Monate mit Erbengemeinschaft.

Die Kündigung wurde einvernehmlich zurückgenommen.

 

 

 

Internet Agentur Stuttgart-München